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Gesetzestext
 

Die neue Hamburgische Bauordnung gilt seit dem 01.04.2006.

Nach den Übergangsbestimmungen gilt die neue HBauO für Vorhaben, für die nach dem 01.04.2006 Genehmigungsanträge gestellt werden, sowie für genehmigungsfreie Vorhaben, mit deren Ausführung nach dem 01.04.2006 begonnen worden ist.

Ist über einen Bauantrag beim In-Kraft-Treten noch nicht entschieden worden, so kann der Antragsteller verlangen, dass die Entscheidung nach dem neuen Recht getroffen wird. Eine Auswahlentscheidung in dem Sinne, dass lediglich das neue materielle Recht oder das neue Verfahrensrecht zur Anwendung kommen soll, wird nicht eingeräumt.

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